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DRAGON BLOOD Markenschutz & Registerdaten
Markenschutz & Register

Dragon Blood – Markenschutz, Klassen & Registerdaten

Diese Seite bündelt die formalen Markendaten zur Wortmarke Dragon Blood: Registerinformationen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), die laufende Unionsmarkenanmeldung bei der EUIPO sowie das zugehörige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in den Klassen 01, 30 und 34. Sie dient als offizielle Referenz für Händler, Plattformen, Partner und Institutionen.

Wortmarke „Dragon Blood“ Individualmarke Klassen 01 · 30 · 34

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die offiziellen Register der zuständigen Ämter (DPMA, EUIPO) sowie individuelle juristische Bewertungen im Einzelfall.

Markenstammdaten

Wortmarke Dragon Blood – Grunddaten & Einordnung

Dragon Blood wird als Wortmarke und Individualmarke geführt. Die Marke dient der Kennzeichnung eines charakteristischen Aromenprofils, das in mehreren Produktumfeldern – von chemischen Aromastoffen über Lebensmittel bis hin zum Vape- und Tabakersatzbereich – eingesetzt werden kann.

Stammdaten der Marke

Durch die kombinierte Abdeckung der Klassen 01, 30 und 34 ist die Marke Dragon Blood entlang der relevanten Wertschöpfungskette geschützt: von der Aromenbasis über Lebensmittel- und Süßwarenanwendungen bis hin zu E-Zigaretten, Liquids und Tabakersatzprodukten.

  • Markenname: Dragon Blood
  • Markenform: Wortmarke
  • Markenkategorie: Individualmarke
  • Markeninhaber: Boris Banaszak, 47495 Rheinberg, DE
  • Klassen: 01, 30, 34 (Nizza-Klassifikation)

In der praktischen Nutzung wird Dragon Blood vor allem über die Markenwelten Vape Rebelz® (Vape-Aromen, Longfills, DIY) und Vapor Jack® (Aromenentwicklung, Lebensmittelaromen) geführt. Zusätzlich dient die Marke als Bezugspunkt für weitere Produkte und Konzepte, in denen das ursprüngliche Profil integriert ist.

Register & Aktenzeichen (Übersicht)

Die nachfolgende Übersicht basiert auf den offiziellen Einträgen im DPMAregister und der laufenden Unionsmarkenanmeldung bei der EUIPO. Sie dient der transparenten Dokumentation des Markenschutzes.

DPMA – Deutsche Marke (eingetragene Wortmarke)

Amt: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Registernummer: 302018234234
Aktenzeichen: 3020182342349
Markenform: Wortmarke „Dragon Blood“
Markenkategorie: Individualmarke
Klassen: 34, 1, 30 (NCL 11)
Anmeldetag (DE): 13.11.2018
Tag der Eintragung: 03.12.2018
Schutzende (aktuelle Periode): 30.11.2028
Aktenzustand: Marke eingetragen

Alle Angriffe auf die Marke blieben ohne Erfolg – die lückenlose Nutzungshistorie und die eindeutig belegbare ursprüngliche Einführung stützen die Eintragung nachhaltig. Dragon Blood bleibt damit das geschützte Original.

EUIPO – Unionsmarke (EUTM) in Anmeldung

Amt: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Markentyp: Unionsmarke, Wortmarke „Dragon Blood“
Klassen (beantragt): 01, 30, 34
Anmeldenummer: EUTM 019287239
Aktenstatus: angemeldet (Prüfung der Unionsmarke läuft)

Mit der Unionsmarkenanmeldung wird der bestehende nationale Schutz um eine Eintragung auf EU-Ebene ergänzt. Für Detailfragen zum aktuellen Stand ist das EUIPO-Register maßgeblich.

Bei Abweichungen, Statusänderungen oder Aktualisierungen gelten ausschließlich die Informationen in den offiziellen Registern (DPMA, EUIPO). Diese Seite dokumentiert den Stand nach bestem Wissen, erhebt aber keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.

Waren- & Dienstleistungsklassen

Klassen 01, 30 und 34 – Schutzumfang von Dragon Blood

Die Eintragung der Marke Dragon Blood in den Klassen 01, 30 und 34 stellt sicher, dass das Aromenprofil vom chemischen Aromabaustein über Lebensmittel- und Süßwarenprodukte bis in den Vape- und Tabakbereich markenrechtlich abgesichert ist.

Klasse 01 – Aromenbasis & chemische Erzeugnisse

Klasse 01 erfasst chemische Erzeugnisse und Aromastoffe, die als Grundlage für weitere Anwendungen dienen. Hierzu zählen insbesondere Aromastoffe und Basen, die bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Süßwaren oder Duftstoffen eingesetzt werden können.

  • Aromastoffe [Chemikalien] und aromatische Zwischenprodukte
  • Basen und chemische Zutaten für Nahrungsmittel und Süßwaren
  • Chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel

Klasse 30 – Lebensmittel, Süßwaren & aromatisierte Produkte

In Klasse 30 wird Dragon Blood in Verbindung mit aromatisierten Lebensmitteln und Süßwaren geführt. Dazu gehören unter anderem Bonbons, Speiseeis, Backwaren sowie Sirupe und aromatisierte Getränke.

  • Aromapräparate für Bonbons, Eiscremes und feine Backwaren
  • Aromatisierte Zuckerwaren, Sirup und Speiseeis
  • Substanzen als Aromastoffe zur Beigabe für Speisen und Getränke

Klasse 34 – Vape, Tabak & Tabakersatz

Klasse 34 umfasst Tabak, Tabakersatz und den gesamten Bereich rund um elektronische Zigaretten und verwandte Produkte. Dragon Blood ist hier als Aromenprofil für E-Liquids, Tabakersatz und zugehörige Verdampfersysteme abgesichert.

  • Aromen und Liquids für elektronische Zigaretten
  • Elektronische Zigaretten, Shishas, Tabakpfeifen und Verdampfer
  • Tabak, Tabakersatzstoffe und tabakfreie Zigaretten (nicht medizinisch)
Schutzidee in der Praxis

Durch die Kombination dieser Klassen ist Dragon Blood nicht auf eine einzelne Produktform beschränkt. Die Marke kann als Kennzeichen überall dort eingesetzt werden, wo das zugehörige Aromenprofil – etwa als Beerenmix mit frischer Note – in legal zulässigen Anwendungen verwendet wird.

Amtlicher Wortlaut

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Auszug nach Klassen)

Im Folgenden ist der hinterlegte Wortlaut nach Klassen gegliedert wiedergegeben. Die Formulierungen orientieren sich am DPMAregister; im Zweifel ist stets der dort veröffentlichte Text maßgeblich.

Klasse 01 – Chemische Erzeugnisse & Aromastoffe

Aromastoffe [Chemikalien]; Aromatische Fluorzwischenprodukte zur Verwendung in der Fertigung; Aromatische Kohlenwasserstoffe; Basen; Basen [chemische Erzeugnisse]; Chemische Erzeugnisse als Zutaten für Nahrungsmittel; Chemische Erzeugnisse für die Herstellung von Süßwaren; Chemische Erzeugnisse zur Herstellung von Aromastoffen; Chemische Erzeugnisse zur Herstellung von Duftstoffen; Chemische Erzeugnisse zur Verwendung in der pharmazeutischen Industrie; Chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel.

Klasse 30 – Lebensmittel, Süßwaren & aromatisierte Produkte

Aromapräparate für Bonbons; Aromapräparate für Eiscremes; Aromapräparate für feine Backwaren; Aromapräparate für Kuchen; Aromastoffe [ausgenommen ätherische Öle]; Aromastoffe [ausgenommen ätherische Öle] für Getränke; Aromastoffe [pflanzliche], für Getränke, ausgenommen ätherische Öle; Aromastoffe für Getränke, ausgenommen ätherische Öle; Aromastoffe für Nahrungsmittel [nicht ätherische Öle]; Aromastoffe für Speisen; Aromastoffe zur Beigabe für Getränke [ausgenommen ätherische Öle]; Aromatisierte Zuckerwaren; Aromatisierter Sirup; Aromatisiertes Speiseeis; Aromawürzstoffe für Getränke; Aromawürzstoffe für Kuchen; Aromazusatzstoffe für Getränke; Aromen [ausgenommen ätherische Öle]; Natürliche Aromastoffe für Eiscremes [ausgenommen ätherische Essenzen oder ätherische Öle]; Natürliche Aromastoffe für Speiseeis [ausgenommen ätherische Essenzen oder ätherische Öle]; Pflanzliche Aromastoffe für Getränke, ausgenommen ätherische Öle; Sirupe zum Aromatisieren; Substanzen als Aromastoffe zur Beigabe für Getränke [ausgenommen ätherische Öle]; Substanzen als Aromastoffe zur Beigabe für Lebensmittel [ausgenommen ätherische Öle]; Substanzen als Aromen zur Beigabe für Getränke [ausgenommen ätherische Öle].

Klasse 34 – Tabak, Tabakersatz & E-Zigaretten-Bereich

Aromastoffe für Tabak; Aromatisierter Tabak; Aromen für elektronische Zigaretten, ausgenommen ätherische Öle; Aromen für Tabak, ausgenommen ätherische Öle; Aromen für Tabakersatzstoffe, ausgenommen ätherische Öle; Cartomizer [Aromaverdampfer] für elektronische Zigaretten; Chemische Aromastoffe in flüssiger Form zum Nachfüllen von Patronen für elektronische Zigaretten; Elektronische Geräte zum Inhalieren von Nikotin; Elektronische Shishas; Elektronische Tabakpfeifen; Elektronische Zigaretten; Elektronische Zigarren; Liquide für elektronische Zigaretten; Liquide für elektronische Zigaretten [E-Liquid], bestehend aus Aromastoffen in flüssiger Form zum Nachfüllen von Patronen für elektronische Zigaretten; Liquide für elektronische Zigaretten [E-Liquide] aus pflanzlichem Glyzerin; Liquide für elektronische Zigaretten [E-Liquide] aus Propylenglykol; Mit flüssigen chemischen Aromastoffen gefüllte Patronen für elektronische Zigaretten; Nachfüllpatronen für elektronische Zigaretten; Nikotinliquide für elektronische Zigaretten; Tabak und Tabakwaren, einschließlich Tabakersatzstoffe; Tabakersatzstoffe enthaltende Zigaretten; Tabakersatzstoffe, nicht für medizinische Zwecke; Tabakerzeugnisse; Tabakfreie Zigaretten, ausgenommen für medizinische Zwecke; Verdampfer für den persönlichen Gebrauch und elektronische Zigaretten sowie Aromastoffe und Lösungen hierfür; Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Verdampferröhrchen für rauchfreie Zigaretten; Zerstäuber für elektronische Zigaretten.

Markenstrategie & Abgrenzung

Dragon Blood als Kennzeichen – nicht nur Geschmacksbeschreibung

Auch wenn Dragon Blood in der Praxis mit einem bestimmten Geschmacksprofil verbunden ist, handelt es sich rechtlich um ein kennzeichnendes Zeichen – nicht um eine bloße Sachangabe wie „Beerenmix“ oder „Waldfrucht“.

Markenstrategie im Überblick

Dragon Blood wurde im Dampfersegment etabliert und später auf Lebensmittel- und Aromenanwendungen ausgeweitet. Die Schutzstrategie orientiert sich daran, das Profil sowohl im Lebensmittel- als auch im Vape-Kontext klar als Marke zu verankern.

  • Klare Führung als Wortmarke „Dragon Blood“
  • Abdeckung aller relevanten Klassen rund um Aromen und E-Zigaretten
  • Nutzung über definierte Markenwelten (Vape Rebelz®, Vapor Jack®, Borban)

Konkrete Streitfälle oder Fremdzeichen werden auf dieser Seite bewusst nicht im Detail dargestellt. Maßgeblich sind die Register und individuelle Rechtsberatung.

Abgrenzung zu reinen Geschmacksangaben

Der Name „Dragon Blood“ beschreibt nicht allgemein einen Geschmack, sondern steht für eine konkrete, historisch gewachsene Rezeptur und Markenführung. Die eigentliche Geschmacksbeschreibung erfolgt über ergänzende Begriffe wie „Beerenmix mit frischer Note“.

  • „Dragon Blood“ ist ein Kennzeichen, kein generischer Sachbegriff.
  • Die Marke verweist auf Herkunft, Qualität und verantwortliche Inhaber.
  • Neutrale Begriffe wie „Beeren“, „rote Früchte“ oder „Waldfrucht“ bleiben davon unberührt.

Praxis

Hinweise für Händler, Partner & Plattformbetreiber

Zum Abschluss einige praktische Leitplanken, wie mit der Marke Dragon Blood fair, transparent und rechtskonform umgegangen werden kann.

Für Händler & Partner

  • Originalprodukte eindeutig kennzeichnen (z. B. in Verbindung mit Vape Rebelz® oder Vapor Jack®).
  • Keine Etiketten oder Bildwelten imitieren, die ein Original vortäuschen sollen.
  • Bei „inspiriert von“-Produkten transparent formulieren, ohne eine echte Originalzuordnung zu suggerieren.
  • Im Zweifel vor Übernahme von Namen, Logos oder Labeldesigns Rücksprache halten.

Für Plattformen & Marktplätze

  • Prüfen, ob Angebote mit „Dragon Blood“ im Titel einen realen Marken- und Herkunftsbezug haben.
  • Bei Konfliktmeldungen sowohl Markenregister als auch Nutzungshistorie berücksichtigen.
  • Irreführende Titel, Tags oder Vorschaubilder, die ein Original suggerieren, vermeiden.
  • Stufenweises Vorgehen: Klärung – Dialog – Anpassung – erst danach weitergehende Maßnahmen.
Diese Seite als Referenz nutzen

Diese Markenschutz-Seite kann als Begleitdokument in Support-Tickets, Marktplatzmeldungen oder Korrespondenz mit Rechtsvertretern genutzt werden, um den Kontext von Dragon Blood strukturiert darzustellen.